Neues Datenschutzgesetz: Über Datenverlust muss informiert werden
12. Oktober 2009 von Torben
Der Deutsche Bundestag hat das Datenschutzgesetz verschärft und dabei nicht nur neue Regeln zur Speicherung von Daten zu Werbezwecken aufgestellt, sondern auch festgelegt, was bei einem Datenleck passiert. Unternehmen müssen dann nämlich nicht nur die Behörden informieren, sondern auch die betroffenen Bürger. Das bedeutet im einzelnen: gehen persönliche Daten von einem Kunden verloren oder knacken Hacker Zugänge, dann muss dies vom Unternehmen mitgeteilt und veröffentlicht werden. Und die Betroffenen müssen – z. B. auch über Zeitungsanzeigen – über den Vorfall in Kenntnis gesetzt werden. Das kann dann zu einem beträchtlichen Imageverlust führen, erhöht aber dadurch den Druck auf Firmen, verantwortungsbewusst mit Daten umzugehen.
